Um diese Leistung des Staates in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sie beantragen. Wie geht das?
Zur Beantragung eines Zuschusses zur Lernförderung erhalten Sie (auch von uns) einen Vordruck, in dem Sie sich von der Schule bestätigen lassen, dass die Lernförderung in bestimmten Fächern notwendig ist. Sie geht für maximal zwei Fächer, über einen Zeitraum von einem halben Jahr, mit einer Stunde pro Woche.
Die Anträge für Bildung & Teilhabe erhalten Sie im Jobcenter, Jugendamt oder Amt für soziale Angelegenheiten.
Grundsätzlich gilt:
1. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter Bamberg. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Bamberg ihr Ansprechpartner.
2. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z.B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.
In wenigen Schritten zur "kostenlosen" Nachhilfe:
1) Das Antragsformular auf Bewilligung der Förderung ausfüllen. Dabei
helfen wir gerne.
2) Die Notwendigkeit der Nachhilfe durch den Fach- oder Klassenlehrer
bestätigen lassen.
3) Einreichen dieses Angebots bei der entsprechenden Behörde
(Jobcenter oder Bürgeramt).
4) Nach der Prüfung des Antrags sendet Ihnen die Behörde den
entsprechenden Bescheid zu.
5) Die ersten Nachhilfetermine mit uns ausmachen.
Wir rechnen die Stunden direkt mit der zuständigen Behörde ab, so dass
Sie sich nicht mehr zu kümmern brauchen.